Grundsatzbeschluss und Standortkonzept

Kommunen können den Ausbau der Solarenergie durch Grundsatzbeschlüsse und Standortkonzepte vorausschauend steuern: Während in Grundsatzbeschlüssen allgemeinere Ziele und Vorgaben dargelegt werden, dienen Standortkonzepte der Ermittlung von Potenzialflächen. Beide Dokumente sind rechtlich unverbindlich, aber wertvolle Hilfen für die Planung und Kommunikation mit Investoren. Besonders das Standortkonzept bietet die Möglichkeit einer ortsgenauen Flächenplanung für Solarparks unter der Berücksichtigung einer umweltschonenden Standortwahl. Die Inhalte des Standortkonzepts können in den Flächennutzungsplan übernommen werden und so planungsrechtlich gesichert werden.

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Der Ausbau der Solarenergie wird mit dem Solarpaket aus dem Frühjahr 2023 und weiteren Gesetzesvorhaben stark beschleunigt. Dies bedeutet, regional unterschiedlich, für die Kommunen eine hohe Zahl an Projektanträgen oder Bauvoranfragen, von denen nicht alle umgesetzt werden können. Um einen vorausschauenden, aktiv gesteuerten Ausbau der Solarenergie auf dem Gemeindegebiet zu realisieren, können die Kommunen Standortkonzepte und Grundsatzbeschlüsse nutzen.

Grundsatzbeschluss

Der Grundsatzbeschluss wird vom Gemeinderat als Selbstverpflichtung verfasst und beschlossen. Er kann einerseits übergeordnete Ziele enthalten, wie beispielsweise das kommunale Ausbauziel in Fläche oder installierter Stromleistung. Anderseits können auch gemeindespezifische Bedarfe hinsichtlich der Ausgestaltung von Solarparks Bestandteil des Grundsatzbeschlusses sein (LEA HE 2024, Günnewig et al 2022).

Um den naturverträglichen Ausbau der Solarenergie zu fördern, sollten auch ökologische Aspekte aufgegriffen werden. So können beispielsweise Kennzahlen zu Maximalgröße des Parks, Reihenabstände zwischen den Modulen oder Abstände zu Gewässern oder Gebäuden im Konzept festgelegt werden.

Der Grundsatzbeschluss ist ein Dokument ohne rechtlich bindende Wirkung (Günnewig et al. 2022), zeigt jedoch Flächeneigentümern und Investoren, dass sich die Kommune bereits mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien befasst hat und wie sie vorgehen möchte. Auch für die Kommunikation innerhalb des Gemeinderats ist ein gemeinsamer Grundsatzbeschluss hinsichtlich der Errichtung von Solarparks hilfreich.

Standortkonzept

Im Gegensatz zum Grundsatzbeschluss werden im Standortkonzept bereits räumlich konkrete Aussagen gemacht. Das Ziel des Konzeptes ist es, mittels einer Potenzialflächenanalyse Gebiete mit geringem Konfliktrisiko für die Solarenergie zu ermitteln (siehe dazu auch eine Auswertung der Handreichungen der Bundesländer in KNE 2024). Es wird von der Gemeinde selbst oder von einem dafür beauftragten Landschaftsplanungsbüro erstellt. In den meisten Bundesländern werden Kartenserver und Arbeitshilfen zur Verfügung gestellt, die die Kommunen bei der Potenzialflächenanalyse unterstützen.

Arbeitsschritte: Standortkonzepte werden in der Regel wie folgt entwickelt (vgl. Günnewig et al., 2022, StMB 2024, LEA HE 2024, MID 2024, Roß und Wilke 2024a, b): 

Identifizieren aller Freiflächen im Untersuchungsraum, die potenziell für die Errichtung eines Solarparks in Frage kommen.

↪ Ausschluss von Flächen, die aufgrund rechtlicher Vorgaben für die Überstellung mit Modulen nicht geeignet sind (z. B. Naturschutzgebiete). 

↪ Ausschluss von Flächen mit übergeordneten Zielen der Raumordnung (z. B. Vorrang-, Vorbehalts- oder Eignungsgebiete aus dem Raumordnungsplan).

↪ Kennzeichnen von Flächen, die aufgrund von konträren Nutzungskonflikten einer besonderen Abwägung und Prüfung bedürfen (z. B. Biosphärenreservate oder Naturparks).

↪ Planerische Darstellung der Flächen, auf denen keine oder nur geringfügige Nutzungskonflikte zu erwarten sind. Sie sind potenziell (z. B. Altdeponien oder Industriebrachen) oder in der Regel geeignet (z. B. große, vollversiegelte Flächen). 

↪ Berücksichtigung weiterer, von der Kommune festgelegter Auswahlkriterien.

Beispiele aus der Praxis zeigen eine große Bandbreite möglicher Auswahlkriterien. Ausgeschlossen werden beispielsweise Naherholungs-, Trinkwasserschutzgebiete oder Überschwemmungsgebiete. Auch biogeographische Aspekte wie eine hohe Bodenpunktzahl, das Vorhandensein wertvoller Biotope oder Hangexpositionen in Vorgebirgslandschaften führten in der Praxis zu einem Ausschluss der Flächen. Auch geplante oder realisierte Solarparks in Nachbargemeinden sowie mögliche Netzanschlusspunkte wurden berücksichtigt. Darüber hinaus wurden auch förderfähige Flächen aus dem EEG oder privilegierte Flächen entlang von Autobahnen und Schienenwegen in der Karte visualisiert.

Sind alle Auswahlkriterien berücksichtigt, definiert die Kommune auf der Grundlage dieser Analyse in Zusammenarbeit mit den Planungsbüros die Potenzialflächen für künftige Solarparkprojekte. Das Standortkonzept ist zwar für sich genommen nicht zwingend bei der Planaufstellung umzusetzen. Es ist jedoch im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen und hat sich in der Praxis als wertvolle Grundlage für die Kommunikation zwischen allen Beteiligten bewährt. Liegt ein kommunales Standortkonzept vor, wird es bei der Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere auch der Flächennutzungsplanung, berücksichtigt (§ 1 Absatz 6 Nr. 11 BauGB).


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Quellen

Günnewig, D., Johannwerder, E., Kelm, T., Metzger, J., Wegner, N., Moog, C., Kamm, J. (2022): Umweltverträgliche Standortsteuerung von Solar-Freiflächenanlagen – Abschlussbericht. TEXTE 141/2022. Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau. 442 S. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 04.03.2025)

KNE − Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (2024): Kriterien für eine naturverträgliche Standortwahl von Solarparks. Berlin. 16 S. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 04.03.2025)

LEA HE – Landesenergieagentur Hessen (2024): Freiflächenphotovoltaik aus kommunaler Sicht – Den Ausbau der Solarenergie vor Ort steuern. Wiesbaden. 1–72 S. Link zum Dokument (letzter Zugriff 03.03.2025)

MIKWS SH – Ministerium für Inneres Kommunales Wohnen und Sport Schleswig-Holstein, & MEKUN SH – Ministerium für Energiewende Klimaschutz Umwelt und Natur. (2024). Grundsätze zur Planung von großflächigen Solar-Freiflächenanlagen im Außenbereich (p. 48). Link zum Dokument (letzter Zugriff 04.12.2024)

MID – Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt (2021): Raumplanerische Steuerung von großflächigen Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Kommunen. Arbeitshilfe. 17 S. Link zum Dokument (letzter Zugriff 04.03,2025)

Roß, T., & Wilke, J. (2024a). Möglichkeiten der räumlichen Steuerung beim Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik mittels kommunaler Kriterienkataloge. 1. Arbeitspaket: Zusammenstellung der rechtlichen Grundlagen der Freiflächen-Photovoltaik-Steuerung. 21 S. Im Auftrag der Landesgesellschaft NRW.Energy4Clima. Link zum Dokument (letzter Zugriff 04.12.2024)

Roß, T., & Wilke, J. (2024b). Möglichkeiten der räumlichen Steuerung beim Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik mittels kommunaler Kriterienkataloge. 2. Arbeitspaket: Arbeitshilfe mit konkreten Kriterien. Im Auftrag der Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate. Link zum Dokument (letzter Zugriff 04.12.2024)

StMB – Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (2025): Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Freiflächen-PV-Anlagen; insbesondere Neuregelung der Privilegierungstatbestände in § 35 Abs. 1 Nr. 8 b) und Nr. 9 Baugesetzbuch (BauGB). 15 S. Link zum Dokument (Letzter Zugriff 03.03.2025)

StMB – Bayerisches Staatsministerium für Wohnen Bau und Verkehr. (2024). Hinweise ‚Standorteignung‘. Anlage zu Bau- und landesplanerische Behandlung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen. – Stand 10.12.2021 44 S. Link zum Dokument (letzter Zugriff 22.01.2025)

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Die Wissensplattform wurde entwickelt im Rahmen des Projekts „Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen (SuN-divers)“, gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.