Pflege- und Entwicklungskonzept
Solarparks können neben der Stromproduktion genutzt werden, um Biodiversität zu fördern. Dazu werden auf der Solarparkfläche zielartenspezifisch neue Lebensräume entwickelt und gepflegt. Hierfür ist ein naturschutzfachliches Pflege- und Entwicklungskonzept hilfreich, in dem der Ist-Zustand der lokalen Flora und Fauna erfasst ist, sowie naturschutzfachliche Ziele definiert werden. Auch die Prüfung der Zielerreichung kann hierüber geplant und terminiert werden.
Solarparks bieten je nach Ausgestaltung und Standort das Potenzial, nicht nur erneuerbare Energie zu produzieren, sondern zusätzlich Naturschutzziele zu erreichen. Diese Ziele und die erforderlichen Maßnahmen sollten in einem naturschutzfachlichen Pflege- und Entwicklungskonzept (oder Pflege- und Entwicklungsplan) festgehalten werden. Es umfasst neben Maßnahmen zur Erhaltung der bestehenden Flora und Fauna, auch solche zur gezielten Ansiedlung neuer Arten oder zur langfristigen und fachgerechten Pflege der Biotope. Pflege- und Entwicklungskonzepte können von Landschaftsplanungsbüros erstellt werden.
Inhalte und Ablauf der Erstellung
Nach § 6 Absatz 4 EEG können Kommunen Pflege- und Entwicklungskonzept im Zusammenhang mit Vereinbarungen zur Kommunalabgabe vom Betreiber einfordern:
„Bei Freiflächenanlagen dürfen die betroffenen Kommunen den Abschluss der Vereinbarungen davon abhängig machen, dass der Betreiber ein Konzept, das fachlichen Kriterien für die naturschutzverträgliche Gestaltung von Freiflächenanlagen entspricht, vorgelegt […] hat“.
Die nachfolgende Beschreibung eines Pflege- und Entwicklungskonzepts orientiert sich an den Managementplänen von Naturschutzgroßprojekten (Lorenz et al., 2013) und den Vorgaben der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zur Pflege- und Entwicklungsplanung (HOAI, Anlage 8 zu §27 Absatz 2).
Erfassung des Ausgangszustandes
Die Grundlage für das Konzept ist die Bündelung und Darstellung des Wissens zur Ausprägung der lokalen Flora und Fauna. Hierbei fließen Daten aus bundes- oder landesweiten Monitorings sowie aus der Landschaftsplanung oder von lokalen Naturschutzakteuren ein. Auch Bestandsdaten, beispielsweise aus vorangegangenen Kartierungen für die artenschutzrechtliche Prüfung helfen, ein konkretes Bild des Ist-Zustandes des Eingriffsbereichs zu zeichnen.
Soll-Ist-Vergleich und Maßnahmenplanung
Sind die Bestandsdaten ausgewertet und ein Ist-Zustand definiert, skizziert das Landschaftsplanungsbüro in Zusammenarbeit mit dem Projektierer und der unteren Naturschutzbehörde einen Soll-Zustand für die Solarparkfläche. Hier können neben den Kompensationsforderungen aus der Eingriffsbilanzierung auch weitergehende Ziele zum Artenschutz definiert werden.
Zum Beispiel:
- Definition der Größe der Zielpopulation: Es können bereits vorhandene Leitarten (biotoptypische Arten) und neu anzusiedelnde Zielarten definiert werden. Beide können später als Indikatoren für die Zielerreichung herangezogen werden.
- Räumlich differenzierte Zielsetzung: Der Solarpark kann zum Beispiel in verschiedene Flächentypen aufgeteilt werden, die sich je nach Ausgangslage und gewünschtem Endzustand unterscheiden. Wie etwa:
- Entwicklungsflächen: Flächen mit einem geringen naturschutzfachlichen Wert, wie zum Beispiel zuvor intensiv genutzte Grünland- oder Ackerflächen, die als Lebensraum für Zielarten entwickelt werden sollen.
- Pflegeflächen: Flächen, auf denen die Zielarten bereits vorhanden sind und durch Maßnahmen erhalten und gefördert werden sollen.
- Priorisierung von Zielarten: Eine Priorisierung hilft, ökologische Zielkonflikte zu lösen. Diese können entstehen, wenn die optimalen Pflegezeitpunkte für die jeweiligen Arten unterschiedlich sind. Die Mahd zur Förderung der floralen Diversität im Grünland sollte optimalerweise im Frühsommer stattfinden. Jedoch kollidiert diese Maßnahme mit dem Schutz von bodenbrütenden Offenlandarten, die sich zu dieser Zeit in der Hochphase von Brut und Jungenaufzucht befinden (Schoof et al. 2024).
Definition der Managementziele und Zwischenziele: Bei der Planung muss auch der zeitliche Ablauf der Maßnahmen berücksichtigt werden. Dabei spielt die Dynamik der ökologischen Prozesse eine Rolle, da sich die Wirksamkeit von Maßnahmen unterschiedlich schnell entfaltet. Auch die Managementvoraussetzungen (zum Beispiel die Art und Intensität der Pflege) spielen für die Zielerreichung eine maßgebliche Rolle. Für die Umsetzung der Maßnahmen ist die Verfügbarkeit von Personal entscheidend und eine lange vertragliche Bindung von fachkundigen Personen sinnvoll.
Monitoring und Erfolgskontrolle
Ein regelmäßiges Monitoring ist unerlässlich, um den Erfolg der Maßnahmen zu überprüfen. Die Kontrollzeitpunkte sollten vor allem zu Beginn enger getaktet sein (alle drei bis sechs Jahre), um mögliche Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und die Maßnahmen entsprechend anzupassen.
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Weiterführende Informationen
- Handreichungen der Länder zu Naturschutz und Solarparks
- Naturverträgliche Gestaltung von Solarparks – Maßnahmen und Hinweise zur Gestaltung
- Möglichkeiten und Grenzen des artenschutzrechtlichen Ausgleichs in Solarparks. Fachgutachten im Auftrag des KNE
- KNE-Auswahlbibliografie „Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Naturschutz“
- Photovoltaik und Folgenutzung auf Ackerland und Grünland
- Begrünung von PV-Freiflächenanlagen mit Regiosaatgut
- Auswirkungen von Solarparks auf Fledermäuse
- Solarparks als Lebensräume für Insekten der Agrarlandschaft (Minnesota, USA)
Quellen
Lorenz, A., Tischew, S., Osterloh, S. und Felinks, B. (2013): Konzept für maßnahmenbegleitende naturschutzfachliche Erfolgskontrollen in großen Projektgebieten, Naturschutz und Landschaftsplanung 45 (12), S. 365-372. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 25.11.2024)
Schoof, N., R. Luick, A. Zehm, J. Morhard, H. Nickel, J. Renk, L. Schae Fartmann (2024): Naturverträgliche Mahd von Grünland und Pflege von Straßenbegleitgrün – Technik, Verfahren, Auswirkungen und Empfehlungen für die Praxis – Naturschutz-Praxis Landschaftspflege 4, Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, Karlsruhe, 84 S. Link zum Dokument (letzter Zugriff 30.01.25)
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