Änderung des Flächennutzungsplans

Der Flächennutzungsplan zeigt in Text und Karten die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der gesamten Gemeinde. Er ist für Behörden verbindlich und bildet die Grundlage für Bebauungspläne, die die Vorgaben parzellenscharf konkretisieren. Die meisten Flächennutzungspläne enthalten keine Angaben zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Damit die im Bauantrag vorgesehene Fläche mit einem Solarpark bebaut werden darf, muss in der Regel der Plan geändert und die betreffende Fläche eine andere Baugebietsfestsetzung erhalten. Üblich sind beispielsweise Festsetzungen als „Gewerbe- oder sonstige Sondergebiete PV-Freiflächenanlage“ nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Dies gilt auch bei Vorhaben auf landwirtschaftlichen Nutzflächen, da die Energieerzeugung keine landwirtschaftliche Tätigkeit ist und damit eine Nutzungsänderung darstellt. Einen Sonderfall bilden hier nur sogenannte Agri-Photovoltaik-Anlagen.

Die Neuaufstellung eines vollständigen Flächennutzungsplanes ist aufwendig. Bei Vorliegen konkreter Planungsabsichten, zum Beispiel einem Solarpark, erfolgt daher eine Teiländerung des Flächennutzungsplans. Diese Änderung kann im Parallelverfahren erfolgen, also zeitgleich mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes. Das Verfahren wird durch den Feststellungsbeschluss im Gemeinde- oder Stadtrat vollzogen.

 

Mehr Natur im Solarpark: Änderung des Flächennutzungsplans
Instrumente für mehr Naturverträglichkeit in diesem Planungsschritt

Grundsatzbeschluss und Standortkonzept

Kommunen können den Ausbau der Solarenergie durch Grundsatzbeschlüsse und Standortkonzepte vorausschauend steuern: Während in Grundsatzbeschlüssen allgemeinere Ziele und Vorgaben dargelegt →  Mehr erfahren

Flächennutzungs- und Bebauungsplan

Flächennutzungs- und Bebauungspläne stellen die Nutzung von Flächen innerhalb des Gemeindegebiets in Text und Karte dar. Während der Flächennutzungsplan langfristige →  Mehr erfahren

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Die Wissensplattform wurde entwickelt im Rahmen des Projekts „Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen (SuN-divers)“, gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.