Aufstellungsbeschluss im Gemeinderat

Sofern kein gültiger Bebauungsplan vorliegt, markiert der Aufstellungsbeschluss den offiziellen Start der Bebauungsplanung (siehe § 2 Abs. 1 BauGB). Mit diesem formalen Akt eröffnet der Gemeinde oder Stadtrat das Verfahren für die Erstellung eines Bebauungsplans. Der Beschluss bezieht sich auf das in der Bauvoranfrage abgegrenzte Gebiet und muss nach seiner Verabschiedung ortsüblich (zum Beispiel im Amtsblatt) bekannt gemacht werden. Wenn möglich, werden bereits im Vorfeld des Aufstellungsbeschlusses Konflikte innerhalb der Verwaltung oder mit einzelnen Trägern öffentlicher Belange geklärt. Zwar ist ein solcher Aufstellungsbeschluss nach aktueller Rechtsprechung keine zwingende Voraussetzung für die Wirksamkeit eines später beschlossenen Bebauungsplans, das Vorgehen entspricht aber aktuell gängiger Praxis.

Nach dem Aufstellungsbeschluss erfolgt die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, indem die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die Planalternativen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung bekannt gemacht werden. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich durch Teilnahme an den Gemeinderatssitzungen informieren, deren Termine und Tagesordnungen im Vorfeld bekannt gemacht werden. Diese Diskussionen sind oft intensiv und emotional. Umso wichtiger ist es, dass alle Beteiligten gut informiert in die Sitzung gehen.

Mehr Natur im Solarpark: Aufstellungsbeschluss im Gemeinderat
Instrumente für mehr Naturverträglichkeit in diesem Planungsschritt

Grundsatzbeschluss und Standortkonzept

Kommunen können den Ausbau der Solarenergie durch Grundsatzbeschlüsse und Standortkonzepte vorausschauend steuern: Während in Grundsatzbeschlüssen allgemeinere Ziele und Vorgaben dargelegt →  Mehr erfahren

Städtebaulicher Vertrag

Städtebauliche Verträge sind freiwillige Vereinbarungen zwischen Kommunen und Projektierern. Sie können Planungsprozesse erleichtern und Kosten senken, insbesondere bei Projekten erneuerbarer →  Mehr erfahren

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Die Wissensplattform wurde entwickelt im Rahmen des Projekts „Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen (SuN-divers)“, gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.