Bauvoranfrage eines Projektierers

Der Projektvorschlag wird durch einen Projektierer bei der zuständigen Baubehörde der Kommune eingereicht und bezieht sich in den meisten Fällen bereits auf eine konkrete Fläche. Er enthält je nach Bundesland eine Beschreibung des Vorhabens und erste Lagepläne des geplanten Projekts. Die Kommune wird gebeten, die baurechtlichen Voraussetzungen für das Projekt zu schaffen.

Hat die Kommune ein Standortkonzept oder einen Kriterienkatalog erarbeitet, wird geprüft, ob das Vorhaben hiermit vereinbar ist. Auch ein vorhandener Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan wird als Entscheidungsgrundlage genutzt. Eine transparente Bewertung und nachvollziehbare Priorisierung der Projekte sind wichtig für die Kommunikation mit den Beteiligten. Hierfür können zum Beispiel Punktesysteme oder Checklisten erstellt werden.

Mehr Natur im Solarpark: Bauvoranfrage eines Projektierers
Instrumente für mehr Naturverträglichkeit in diesem Planungsschritt

Grundsatzbeschluss und Standortkonzept

Kommunen können den Ausbau der Solarenergie durch Grundsatzbeschlüsse und Standortkonzepte vorausschauend steuern: Während in Grundsatzbeschlüssen allgemeinere Ziele und Vorgaben dargelegt →  Mehr erfahren

Flächennutzungs- und Bebauungsplan

Flächennutzungs- und Bebauungspläne stellen die Nutzung von Flächen innerhalb des Gemeindegebiets in Text und Karte dar. Während der Flächennutzungsplan langfristige →  Mehr erfahren

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Die Wissensplattform wurde entwickelt im Rahmen des Projekts „Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen (SuN-divers)“, gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.