Entwurf des Bebauungsplans mit Umweltprüfung

Anhand des Vorentwurfs und unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitet das Planungsbüro den Entwurf des Bebauungsplans. In diesem Zusammenhang erfolgen auch die Umweltprüfung und die Erstellung des Umweltberichts. Der Umweltbericht gibt Auskunft über den aktuellen Zustand der Projektfläche und beschreibt und bewertet alle voraussichtlichen erheblichen Wirkungen des Vorhabens auf die Umwelt.

Sind negative Wirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild zu erwarten, werden im Rahmen der bauplanerischen Eingriffsregelung Ausgleichsmaßnahmen festgelegt. Hierzu zählen zum Beispiel eine Eingrünung durch Hecken, die Entwicklung von artenreichem Grünland oder die Anlage von speziellen Habitaten für bestimmte Zielarten. Sofern besonders oder streng geschützte Arten auf der Projektfläche vorkommen, muss zusätzlich eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt werden. Auch hieraus ergeben sich möglicherweise Änderungen am ursprünglichen Planungskonzept.

Ist die Entwurfsplanung abgeschlossen, wird der Entwurf mitsamt der dazu gehörenden Gutachten und Berichte öffentlich ausgelegt und bekannt gemacht. Dies erfolgt durch einen Auslegungsbeschluss. Es folgt die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Erneut können Einwendungen und Stellungnahmen eingebracht werden.

Mehr Natur im Solarpark: Entwurf des Bebauungsplans mit Umweltprüfung
Instrumente für mehr Naturverträglichkeit in diesem Planungsschritt

Flächennutzungs- und Bebauungsplan

Flächennutzungs- und Bebauungspläne stellen die Nutzung von Flächen innerhalb des Gemeindegebiets in Text und Karte dar. Während der Flächennutzungsplan langfristige →  Mehr erfahren

Eingriffsregelung

Die Errichtung und der Betrieb von Solarparks gelten als Eingriff in Natur und Landschaft, der durch Vermeidungs-, Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen →  Mehr erfahren

Artenschutzrechtliche Prüfung

Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung werden mögliche Auswirkungen eines Vorhabens auf besonders und streng geschützte Arten und deren Lebensstätten erfasst →  Mehr erfahren

Städtebaulicher Vertrag

Städtebauliche Verträge sind freiwillige Vereinbarungen zwischen Kommunen und Projektierern. Sie können Planungsprozesse erleichtern und Kosten senken, insbesondere bei Projekten erneuerbarer →  Mehr erfahren

Pflege- und Entwicklungskonzept

Solarparks können neben der Stromproduktion genutzt werden, um Biodiversität zu fördern. Dazu werden auf der Solarparkfläche zielartenspezifisch neue Lebensräume entwickelt →  Mehr erfahren

content-ip-prozessschritt.php single-ip-prozessschritt.php

Die Wissensplattform wurde entwickelt im Rahmen des Projekts „Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen (SuN-divers)“, gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.