Erstellen eines kommunalen Entwicklungskonzepts

In vielen Kommunen steigt die Zahl der Bauanträge oder Bauvoranfragen für Solarparks und nicht alle können realisiert werden. Bei der Entscheidung, welches Projekt wo umgesetzt werden soll, müssen Prioritäten gesetzt werden. Mit einem kommunalen Standortkonzept oder einem Grundsatzbeschluss kann eine Kommune die Leitplanken ihrer Entwicklung festlegen. Die Naturverträglichkeit eines Projektes sollte dabei von Beginn an im Fokus stehen, um die großen Flächen zusätzlich für mehr Biodiversität zu nutzen. Auf welchen Flächen sind Solarparks mit dem Naturschutz vereinbar? Welcher Anlagentyp passt am besten in die Landschaft und den Biotopverbund?

Ein kommunales Standortkonzept wird durch die Verwaltung oder ein Planungsbüro erstellt. Damit es für weitere Entscheidungen der Kommune über die Flächennutzung verbindlich wird, können die Potenzialflächen als planerische Zielsetzungen in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden. Darüber hinaus können Standortkonzepte in städtebauliche Entwicklungskonzepte integriert werden. Diese sind dann bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen. Auch mit einem Grundsatzbeschluss über die Steuerung der Solarparknutzung in der Gemeinde können die Kommunen Einfluss auf Standorte und Umfang der Flächenausweisung nehmen. Die Vorgaben des Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) zur Steuerung des Ausbaus der Photovoltaik und die nach Baugesetzbuch (BauGB) privilegierten Flächen sollten bei beiden Dokumenten berücksichtigt werden. Die Kosten für die Erstellung einer Potenzialflächenanalyse können im Rahmen des Bauleitplanverfahrens über städtebauliche Verträge anteilig an die Vorhabenträger übertragen werden.

Mehr Natur im Solarpark: Erstellen eines kommunalen Entwicklungskonzepts
Instrumente für mehr Naturverträglichkeit in diesem Planungsschritt

Grundsatzbeschluss und Standortkonzept

Kommunen können den Ausbau der Solarenergie durch Grundsatzbeschlüsse und Standortkonzepte vorausschauend steuern: Während in Grundsatzbeschlüssen allgemeinere Ziele und Vorgaben dargelegt →  Mehr erfahren

Flächensteuerung und Anlagengestaltung im EEG

Im Erneuerbare-Energien-Gesetz werden die Höhe der finanziellen Vergütung und Förderkriterien für die verschiedenen Anlagentypen festgelegt. Die Förderung von Solarparks durch →  Mehr erfahren

Teilprivilegierung im BauGB

Die Teilprivilegierung ermöglicht seit 2023 eine vereinfachte Genehmigung von Solarparks entlang von Autobahnen und Schienennetzen, um die Nutzung von vorbelasteten →  Mehr erfahren

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Die Wissensplattform wurde entwickelt im Rahmen des Projekts „Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen (SuN-divers)“, gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.