Satzungsbeschluss und amtliche Bekanntmachung

Die eingegangenen Stellungnahmen werden vom Planungsträger berücksichtigt oder begründet abgewiesen. Die Bedenken und Vorschläge werden gewichtet und gegeneinander und untereinander abgewogen. Wichtig ist, dass dieser Prozess transparent erfolgt. Um einen Mehrwert des Solarparks für die Biodiversität in der Gemeinde zu erreichen, sollten die Belange des Naturschutzes ernsthaft berücksichtigt werden. Im Zuge der Abwägung kann es erneut zu Änderungen im Bebauungsplan kommen.
Das Planungsverfahren endet mit dem Satzungsbeschluss durch den Gemeinde- oder Stadtrat und der erneuten amtlichen Bekanntmachung.

Mit dem Satzungsbeschluss ist der Weg frei für die Beantragung einer Baugenehmigung. Sie wird erteilt, wenn das Vorhaben den Festsetzungen im Bebauungsplan entspricht, keine weiteren öffentlich-rechtlichen Vorschriften (zum Beispiel das Artenschutzrecht) entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. Liegt die Baugenehmigung vor, können der Bau der Anlage sowie die Umsetzung der im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen zur Erhaltung und zur Förderung der Biodiversität beginnen.

Mehr Natur im Solarpark: Satzungsbeschluss und amtliche Bekanntmachung
Instrumente für mehr Naturverträglichkeit in diesem Planungsschritt

Städtebaulicher Vertrag

Städtebauliche Verträge sind freiwillige Vereinbarungen zwischen Kommunen und Projektierern. Sie können Planungsprozesse erleichtern und Kosten senken, insbesondere bei Projekten erneuerbarer →  Mehr erfahren

Flächensteuerung und Anlagengestaltung im EEG

Im Erneuerbare-Energien-Gesetz werden die Höhe der finanziellen Vergütung und Förderkriterien für die verschiedenen Anlagentypen festgelegt. Die Förderung von Solarparks durch →  Mehr erfahren

Pflege- und Entwicklungskonzept

Solarparks können neben der Stromproduktion genutzt werden, um Biodiversität zu fördern. Dazu werden auf der Solarparkfläche zielartenspezifisch neue Lebensräume entwickelt →  Mehr erfahren

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Die Wissensplattform wurde entwickelt im Rahmen des Projekts „Solarenergie und Naturschutz: Mehr Biodiversität in Solarparks umsetzen (SuN-divers)“, gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.